Für Privat- und Zusatzversicherte erfolgt die Rechnungsstellung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Bitte beachten: Die Erstattung durch die Krankenversicherung kann je nach Tarif und Versicherungsbedingungen
variieren.
Energetische Heilbehandlungen sind nicht Bestandteil der GebüH und werden gesondert
berechnet.
Das Honorar ist direkt im Anschluss an jede Beratung oder Behandlung in bar zu bezahlen.