Für Privat- und Zusatzversicherte erfolgt die Rechnungsstellung nach dem Gebührenschlüssel für Heilpraktiker (GebüH).
Bitte beachte, dass die Erstattung durch deine Krankenversicherung je nach Tarif und individuellen Bedingungen unterschiedlich ausfallen kann.
Energetische Heilbehandlungen sind nicht im GebüH enthalten und werden separat berechnet.
Das Honorar wird im Anschluss an jede Beratung oder Behandlung in bar beglichen.